Diese Unternehmen nutzen unsere Lösungen bei der jährlichen Arbeitssicherheitsunterweisung
1. Einsatzstarke Software & robuste Hardware
Lösungen für jährliche Sicherheitsunterweisungen in jeder Branche

2. Inhalte nicht nur für die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung

Inhalte, die begeistern
Wir erstellen hochwertige digitale Unterweisungsinhalte – von Drehbuch und Filmdreh über Fotografie und Grafikdesign bis hin zu Übersetzungen und Vertonungen. Dank unseres umfangreichen Video-Archivs stehen fertige Standardvideos zu Themen wie Sicherheit oder Gesundheit sofort und kostengünstig zur Verfügung. Für mehr Flexibilität lassen sich Vorlagenvideos für Ihre Unterweisung Arbeitssicherheit individuell anpassen, von Bild und Ton bis hin zu zusätzlichen Szenen.
Innovative KI-Unterstützung
Mit modernster KI-Technologie optimieren wir Inhalte der Unterweisungen, automatisieren Prozesse und schaffen maßgeschneiderte, visuell ansprechende Schulungsmaterialien mit höchster Qualität.
Optimierung mit Mehrwert
Bestehende Schulungsinhalte werden gezielt verbessert – mit rechtssicheren, interaktiven und ansprechenden Anpassungen für eine noch effektivere Wissensvermittlung.
3. Umfassende Beratung und verlässliche Expertise

Beratung, die Sie nach vorne bringt
Wir begleiten Sie von der ersten Idee über die strategische Planung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung Ihrer Schulungsprojekte. Gemeinsam entwickeln wir maßgeschneiderte Trainingskonzepte, die sich nahtlos in Ihre Unternehmensprozesse integrieren und echten Mehrwert bieten.
Ganzheitliche Lösungen, fundierte Expertise
Mit jahrelanger Expertise und tiefgehendem Branchenwissen bieten wir fundierte Beratung, die Schulungsprojekte effizient, zielgerichtet und nachhaltig erfolgreich macht.
Beratung, die Sie weiterbringt
Wir begleiten Sie über die Schulung hinaus – mit Analysen, Optimierung und strategischer Weiterentwicklung für langfristigen Lernerfolg.

„Wir sind sehr zufrieden mit dem hseCOACH. Die Schulungen laufen reibungslos und der Service ist hervorragend.“
„Seit wir Smeacher im Schaltwerk Berlin nutzen, sind unsere Mitarbeiterschulungen effizienter und deutlich einfacher zu organisieren. Die intuitive Bedienung und die umfassenden Funktionen für Arbeitsschutzunterweisungen und Wissensmanagement erleichtern uns den Alltag enorm. Besonders schätzen wir die Flexibilität der Software und die lückenlose Dokumentation der Schulungsergebnisse. Smeacher ist für uns ein unverzichtbares Werkzeug geworden – eine klare Empfehlung!“
„Seit vielen Jahren vertrauen wir auf impulsmedia und profitieren von Unterweisungslösungen, die sich nahtlos in unseren Arbeitsalltag integrieren und sichere Nachweise liefern. Die praktische Anwesenheitserfassung per Smartphone beschleunigt unsere Abläufe spürbar. Dank der schnellen und unkomplizierten Möglichkeit, Berechtigungen und Zertifikatsnachweise zu überprüfen, halten wir den Sicherheitsstandart auf unserem Gelände auf höchstem Niveau. Begleitet wird das System von einem zuverlässigen Support und einem effektiven Ticketsystem. Für uns ein wunderbares Gesamtpaket.“
Unterweisungssoftware und Hardware passend zu jeder Branche
impulsmedia hat bereits zahlreiche Unternehmen aus verschiedensten Branchen erfolgreich mit der passenden Unterweisungssoftware für Arbeitsschutz unterstützt – dem hse-COACH. Unsere Kunden sind zugleich unsere Partner – und profitieren von maßgeschneiderten, durchdachten Unterweisungen und innovativem Content. Mit unserer branchenübergreifenden Erfahrung liefern wir Lösungen, die Wissen nachhaltig vermitteln und echte Mehrwerte schaffen.
Ihr Sektor ist nicht dabei? Kein Problem! Unsere Lösungen sind flexibel und individuell anpassbar. Kontaktieren Sie uns – wir finden gemeinsam die passende Schulung für Ihre Branche! 🚀
Ihr Sektor ist nicht dabei? Kein Problem! Unsere Lösungen sind flexibel und individuell anpassbar. Kontaktieren Sie uns – wir finden gemeinsam die passende Schulung für Ihre Branche! 🚀
Die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung ist eine verpflichtende, tätigkeitsbezogene Schulung gemäß ArbSchG § 12/DGUV V1 § 4. Sie vermittelt Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, PSA-Nutzung und Notfallabläufe am konkreten Arbeitsplatz. Üblich sind praxisbezogene Folien (Powerpoint) oder Videos mit Unterweisungsinhalten und anschließenden Frage-Antwort Sequenzen zur Verständnissicherung. Die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung erfolgt während der Arbeitszeit und wird dokumentiert. Hier kann Ihnen impulsmedia bei betriebsspezifischen Konzeption, Erstellung, Durchführung und Management Ihrer Unterweisungen unterstützen.
Die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung erfolgt mindestens einmal pro Jahr und anlassbezogen, z. B. bei neuen Verfahren, Gesetzen oder sicherheitsrelevanten Veränderungen im Unternehmen. Durch die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung bleiben Wissen, Verhalten und Rechtssicherheit aktuell.
Die Arbeitssicherheitsunterweisung verantwortet der Arbeitgeber. Beauftragte, weisungsbefugte Führungskräfte führen die Arbeitssicherheitsunterweisung arbeitsplatzbezogen durch, unterstützt von Sifa oder Betriebsarzt.
Eine Arbeitssicherheitsunterweisung deckt Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, PSA, Erste Hilfe und Alarmwege ab. Die Arbeitssicherheitsunterweisung orientiert sich an Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen. Ergänzend verlangt das Gesetz eine verständliche, arbeitsplatzbezogene Vermittlung während der Arbeitszeit mit praxistauglichen Beispielen und ggf. Übungen;. Änderungen an der Gesetzeslage, Verfahren oder Unfälle lösen anlassbezogene Aktualisierungen aus. Die Arbeitssicherheitsunterweisung wird dokumentiert (Datum, Inhalte, Teilnehmende, Unterweisende) und bei Gefahrstoffen zusätzlich anhand der Betriebsanweisung mündlich mit Unterschrift bestätigt.
Die jährliche Sicherheitsunterweisung kombiniert kurze Theorie mit praktischen Übungen am Arbeitsplatz. Mit Toolbox-Talks wird die jährliche Sicherheitsunterweisung über das Jahr wirksam ergänzt. In der Praxis heißt das: verständliche, arbeitsplatzbezogene Unterweisung während der Arbeitszeit, regelmäßige Auffrischungen bei Änderungen oder Vorfällen und eine saubere Dokumentation, damit die jährliche Sicherheitsunterweisung nachweisbar ist.
Eine Sicherheitsunterweisung wird mit Datum, Themen, Teilnehmenden und unterweisender Person festgehalten; bei Gefahrstoffen verlangt § 14 GefStoffV eine mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung und eine schriftliche Bestätigung/Unterschrift. Ergänzend sind Tests und Zertifikate sinnvoll. Die Sicherheitsunterweisung sollte mind. 2 Jahre nachweisbar bleiben. Für eine sichere Unterstützung bei der Erstellung, Ausführung und digitalen Dokumentation Ihrer Unterweisungen hilft Ihnen die Firma impulsmedia.
Ja, die Sicherheitsunterweisung gilt für alle; Azubis mindestens halbjährlich. Leihkräfte erhalten die Sicherheitsunterweisung durch den Einsatzbetrieb, konkret auf den jeweiligen Arbeitsplatz bezogen.
Ein E-Learning unterstützt die Unterweisung Arbeitssicherheit, ersetzt aber praktische Übung und Dialoge vor Ort nicht. Die Unterweisung Arbeitssicherheit muss verständlich, angemessen und während der Arbeitszeit erfolgen.
Ohne eine jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung drohen Bußgelder, Haftungsrisiken und mehr Unfälle für das Unternehmen. Eine dokumentierte jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung senkt Ausfallzeiten und stärkt die Rechtssicherheit.
Die Unterweisung Arbeitssicherheit zu Gefahrstoffen basiert auf Betriebsanweisungen und erfolgt vor Tätigkeitsbeginn und mindestens jährlich. Die Unterweisung muss mündlich anhand der Betriebsanweisung in verständlicher Sprache erfolgen und Datum, Inhalt, Teilnehmende dokumentieren, mit Unterschrift der Beschäftigten. Inhaltlich behandelt die Unterweisung Arbeitssicherheit u. a. Kennzeichnung und Gefährdungen der Stoffe, Schutzmaßnahmen und PSA, sichere Arbeitsverfahren und Hygiene sowie Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen. Die Unterweisung für Arbeitssicherheit verlangt hier eine schriftliche Bestätigung, beispielweise als Zertifikat. Wir empfehlen hier auch eine digitale Unterweisung, beispielsweise mit Unterweisungsfolien oder Videos, die die Arbeitssicherheit zu Gefahrenstoffen widerspiegelt. Rechtsgrundlage ist § 14 GefStoffV i. V. m. TRGS 555.