Die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung erfolgt mindestens einmal pro Jahr und anlassbezogen, z. B. bei neuen Verfahren, Gesetzen oder sicherheitsrelevanten Veränderungen im Unternehmen. Durch die jährliche Arbeitssicherheitsunterweisung bleiben Wissen, Verhalten und Rechtssicherheit aktuell.