Die Unterweisung Arbeitssicherheit zu Gefahrstoffen basiert auf Betriebsanweisungen und erfolgt vor Tätigkeitsbeginn und mindestens jährlich. Die Unterweisung muss mündlich anhand der Betriebsanweisung in verständlicher Sprache erfolgen und Datum, Inhalt, Teilnehmende dokumentieren, mit Unterschrift der Beschäftigten. Inhaltlich behandelt die Unterweisung Arbeitssicherheit u. a. Kennzeichnung und Gefährdungen der Stoffe, Schutzmaßnahmen und PSA, sichere Arbeitsverfahren und Hygiene sowie Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen. Die Unterweisung für Arbeitssicherheit verlangt hier eine schriftliche Bestätigung, beispielweise als Zertifikat. Wir empfehlen hier auch eine digitale Unterweisung, beispielsweise mit Unterweisungsfolien oder Videos, die die Arbeitssicherheit zu Gefahrenstoffen widerspiegelt. Rechtsgrundlage ist § 14 GefStoffV i. V. m. TRGS 555.

