Die Arbeitsschutzschulung basiert auf dem Arbeitsschutzgesetz (§12 ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass alle Beschäftigten regelmäßig unterrichtet und eingewiesen werden.

