Eine Arbeitssicherheitsunterweisung deckt Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, PSA, Erste Hilfe und Alarmwege ab. Die Arbeitssicherheitsunterweisung orientiert sich an Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen. Ergänzend verlangt das Gesetz eine verständliche, arbeitsplatzbezogene Vermittlung während der Arbeitszeit mit praxistauglichen Beispielen und ggf. Übungen;. Änderungen an der Gesetzeslage, Verfahren oder Unfälle lösen anlassbezogene Aktualisierungen aus. Die Arbeitssicherheitsunterweisung wird dokumentiert (Datum, Inhalte, Teilnehmende, Unterweisende) und bei Gefahrstoffen zusätzlich anhand der Betriebsanweisung mündlich mit Unterschrift bestätigt.