Eine Sicherheitsunterweisung wird mit Datum, Themen, Teilnehmenden und unterweisender Person festgehalten; bei Gefahrstoffen verlangt § 14 GefStoffV eine mündliche Unterweisung anhand der Betriebsanweisung und eine schriftliche Bestätigung/Unterschrift. Ergänzend sind Tests und Zertifikate sinnvoll. Die Sicherheitsunterweisung sollte mind. 2 Jahre nachweisbar bleiben. Für eine sichere Unterstützung bei der Erstellung, Ausführung und digitalen Dokumentation Ihrer Unterweisungen hilft Ihnen die Firma impulsmedia.